Insbesondere im Zuge der Veröffentlichung von Lehrmaterialien tauchen oft rechtliche Fragen auf, die wir hiermit versuchen wollen zu beantworten. Schauen Sie auch in unsere umfassenden Rechtlichen Hinweise.
Das Urheberrecht ist das Recht des Urhebers (des Schöpfers) an seinen eigenen, individuellen geistigen Werken. Details zum Urheberrecht
Ob ein Werk urheberrechtlich geschützt ist, kommt auf die Originalität (Schöpfungshöhe) des Werkes an. Details dazu, was ein Werk ist und wann es geschützt ist
Die Zitierfreiheit ist eine Beschränkung des Urheberrechts zugunsten der Allgemeinheit. Das Zitat stellt somit eine Nutzungsmöglichkeit dar urheberrechtlich geschützte Werke verwenden zu dürfen. Details zum Zitatrecht
Die Erfüllung des Zitatzweck ist eine der Grundregeln zur Anwendung der Zitierfreiheit. Mehr zum Zitatzweck
Zwar ist es grundsätzlich richtig, dass gemeinfreie Werke nicht dem Urheberrechtsschutz unterliegen, sie können aber dennoch ab und an begrenzt durch Rechte Dritter sein und daher doch nicht frei verwendet werden.
Unter gemeinfreien Werken sind grundsätzlich zwei Kategorien von Werken zu verstehen:
Sollten Sie ein nach Ihrem Wissen gemeinfreies Werk nutzen wollen, so müssten Sie dennoch abklären, ob Sie dabei nicht folgende Rechte Dritter verletzen:
Ja, aber nur unter Beachtung der Grundregeln zur Verwendung fremder Werke
Creative Commons (CC) Lizenzen sind sowohl für Urheber als auch Nutzer leicht verständliche standardisierte Lizenzverträge, die eine freie gemeinsame Nutzung digitaler Werke im Internet ermöglichen. CC-Lizenzen im Überblick
Copyright-Hinweis:
Der Copyright-Hinweis ist eigentlich nur ein Hinweis auf den ohnehin nach deutschem Recht bestehenden Urheberrechtsschutz. Über die Hinweisfunktion hinaus hat das © keine Rechtswirkung. Aus rechtlicher Sicht ist das © daher eigentlich überflüssig, wenn gleich es natürlich ein guter Hinweis auf den Urheber sein kann, insofern ist es unschädlich.
Es gilt: Werke, die einen Copyright-Hinweis haben, aber auch Werke, die keinen solchen Hinweis und keine sonstige Lizenz-Kennzeichnung haben, unterliegen den normalen Bedingungen des Urheberschutz! Sie dürfen „nicht einfach so“ weiter verwendet werden. Eine Verwendung könnte nur im Rahmen der Zitierfreiheit oder durch das Einholen einer ausdrücklichen Nutzungserlaubnis vom Urheber möglich sein.
CC-Hinweis:
Bei der CC-Lizenz handelt es sich nicht „nur“ um einen Hinweis auf den Urheber, sondern auch um eine Nutzungsrechteeinräumung zu selbst zu bestimmenden Bedingungen. Mit einer CC-Lizenz stellt der Urheber eines Werkes also klar, unter welchen Bedingungen er es veröffentlicht und wie es ggf. von Nutzern weiter verwendet werden darf (siehe Überblick CC-Lizenzen mit ihren jeweiligen Bedingungen der Weiterverwendung).
Im Unterschied zum „normalen“ deutschen Urheberrechtsschutz erlauben CC-Lizenzen darüber hinaus standardmäßig die weitere Vervielfältigung und Verbreitung eines Werkes unter den vom Urheber gesetzten Bedingungen, ohne dass der Urheber jedes Mal eine ausdrückliche Nutzungserlaubnis erteilen muss. Damit ist auf viel einfachere Art und Weise eine freie gemeinsame Nutzung digitaler Werke im Internet möglich.
Die TU Darmstadt empfiehlt für die Veröffentlichung von OpenLearnWare die Nutzung von CC-Lizenzen generell. Je offener die Lizenz gestaltet ist, also je weniger Bedingungen sie stellt, um so mehr wird der Offenheitsgedanke für OpenLearnWare und das Teilen von Wissen unterstützt.
Konkret werden die Lizenzen CC BY-NC-SA bzw. CC BY-SA empfohlen.