Ziel des TU Darmstadt-Gütesiegels ist, durch Kennzeichnung von computergestützten Lernprogrammen den Endnutzern ein hohes adressaten- und lernzielgerechtes E-Learning-Produkt zu garantieren. Der Endkunde sollte idealerweise wissen: Was ist auf dem Markt? In welchen Qualitäten ist das gewünschte Produkt auf dem Markt? Welches Preis-Leistungsverhältnis ist für den Bedarf angemessen? Für die Produzenten der Lernprogramme liegt besonderer Nutzen des TU Darmstadt-Gütesiegels in der Begutachtung seiner entwickelten Lernprogramme anhand fundierter Qualitätskriterien.
Qualität ist ein vielfältiger Begriff und Qualitätskriterien sind dementsprechnd vielfältig gestaltet. Daher soll die Frage beantwortet werden, was Qualität im TU Darmstadt-Gütesiegel bedeutet?
Das TU Darmstadt-Gütesiegel kann als ein produktbezogener Ansatz verortet werden. Es trifft konkrete Aussagen zur Qualität eines Produktionsergebnisses, nicht aber zur Qualität des Produktionsprozesses. Qualität wird beschrieben als Perfektion im Sinne eines Zustandes der „Fehlerlosigkeit“, wobei Fehlerlosigkeit als aktueller Stand der Wissenschaft im Bereich E-Learning definiert wird. Das TU Darmstadt-Gütesiegel vergleicht nicht Lernprogramme untereinander sondern vergleicht das jeweilige Lernprodukt mit Qualitätskriterien, die als notwendig für ein adressatengerechtes Lernprogramm auf aktuellem Erkenntnisstand gelten. Entsprechend dieser Auffassung von Qualität werden alle relevanten Fachdisziplinen beachtet, die bei der Produktion eines computergestützten Lernarrangements wichtig sind:
Die fachdidaktischen, am Lerngegenstand orientierten Kriterien unterscheiden „Ziel-, Inhalts- und Vermittlungsqualität“, „Individualisierungsqualität“ und neben einer „Orientierungs-“ auch eine „Ergebnisqualität“.
Die nutzerorientierten Kriterien stellen die Qualitätsziele „Usability“, „User Experience“ und „Berücksichtigung wahrnehmungspsychologischer Kriterien“ in den Mittelpunkt der Betrachtungen.
Die technischen Rahmenbedingungen überprüfen ganz pragmatisch den Zugang zu der computergestützten Lernumgebung. „Lauffähigkeit“, „Verfügbarkeit“ bedürfen der Prüfung neben der Untersuchung der „technischen Voraussetzungen“, die bei den Lernenden gegeben sein müssen, damit die computergestützte Lernumgebung überhaupt genutzt werden kann.
Die übergreifenden Qualitätsmerkmale „Kosten-Leistungsverhältnis“, „Wiederverwendbarkeit“ und „Nachhaltigkeit“, beziehen die finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen mit ein.