Rechtsfragen bei digitaler Lehre

Darf ich im Rahmen einer Lehrveranstaltungsaufzeichnung auch Fragen/Redebeiträge meiner Studierenden aufzeichnen?

Beispiel

Szenario:

Dr. Mustermann zeichnet sein Seminar „Einführung in die Molekularbiologie“ auf Video auf und stellt die Aufzeichnung seinen Studierenden in einem Moodle-Kurs zu Verfügung. Da Dr. Mustermann sein Seminar sehr interaktiv gestaltet, gibt es häufiger Diskussionsbeiträge und Rückfragen seitens der teilnehmenden Studierenden. Diese möchte Dr. Mustermann ebenfalls aufzeichnen.

Antwort:

Dr. Mustermann muss vor der Aufzeichnung die Studierenden seines Seminars um Einwilligung bitten.

Rechtliche Überlegungen

Einwilligung der aufgezeichneten Personen

Bei der Aufzeichnung von Lehrveranstaltung sind insbesondere das Recht am eigenen Bild, das Recht am gesprochenen Wort sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der aufgezeichneten Personen zu beachten.

Das Aufnehmen, Abspielen und zur Verfügungstellen ohne vorherige Einwilligung der aufgezeichneten Personen ist nicht erlaubt. Bei einer reinen Bildaufzeichnung ist eine Einwilligung einzuholen, wenn der oder die Aufgezeichnete individuell und nicht als Teil der großen Gruppe der Lehrveranstaltung erkennbar ist.

Einwilligung ist mündlich möglich, jedoch schriftlich empfohlen

Einwilligungen für Bildveröffentlichungen unterliegen hierbei keinen formalen Anforderungen – sie müssen nicht explizit schriftlich, sondern können auch mündlich bzw. implizit erfolgen. Die Einwilligung der Studierenden sollte dennoch möglichst schriftlich erfolgen, damit im potenziellen Streitfall Rechtssicherheit herrscht.

Welche Alternativen gibt es, wenn Studierende nicht in die Aufzeichnung der eigenen Person bzw. Redebeiträge einwilligen?

Transparenz herstellen

Generell sollten Sie Ihren Studierenden gegenüber transparent machen, warum die Lehrveranstaltung aufgezeichnet und in welchem Rahmen und mit welcher Zielsetzung sie verwendet wird.

Wenn dennoch einzelne Studierende nicht einwilligen, so ist dies zu respektieren.

Rausschneiden und das Gesagte mit eigenen Worten wiederholen

Prüfen Sie, ob es im Hinblick auf den Aufwand eine mögliche Option ist die Studierenden bzw. ihre Wortbeiträge aus der Aufzeichnung rauszuschneiden. Um die inhaltliche Vollständigkeit der Aufzeichnung zu gewährleisten, können Sie die betroffenen Fragen bzw. Redebeiträge ohne Bezug zu den jeweiligen Studierenden mündlich wiederholen.

Juristisch geprüft

Der Inhalt dieser Seite wurde geprüft von Ass. jur. Jan Hansen