Rechtsfragen bei digitaler Lehre

Darf ich einen für die ULB Darmstadt lizenzierten Aufsatz herunterladen und in einem Moodle-Kurs meinen Studierenden bereitstellen?

Beispiel

Szenario:

Professorin Musterfrau möchte den Aufsatz „Optimizing Echo State Networks for Static Pattern Recognition“ aus der Fachzeitschrift „Cognitive Computation“ als pdf-Datei ihren Studierenden via Moodle zur Verfügung stellen. Der Aufsatz ist für die ULB lizensiert und wird über die Elektronische Zeitschriftenbibliothek für TU-Angehörige angeboten.

Antwort:

Professorin Musterfrau darf in ihren Moodle-Kurs ausschließlich einen Hyperlink auf die lizensierte Fachzeitschrift hinterlegen. Das Herunterladen und anschließende Verfügbarmachen (auch via E-Mail, USB-Stick etc.) ist nicht erlaubt.

Rechtliche Überlegungen

Hyperlink setzen

Wenn für die entsprechende Fachzeitschrift durch die ULB eine Nutzungslizenz erworben wurde, kann auf diese durch das Setzen eines Hyperlinks in dem entsprechenden Moodle-Kurs verwiesen werden. Die Studierenden können somit (unter Umständen nach dem Herstellen einer VPN-Verbindung) auch von zu Hause aus auf die Zeitschrift über die Elektronische Zeitschriftenbibliothek zugreifen.

Herunterladen und Bereitstellen nicht erlaubt

Das Herunterladen und anschließende Hochladen bzw. Bereitstellen auf Webseiten, Lernplattformen, Cloud-Diensten etc. durch Lehrende und Studierende ist nicht erlaubt. Auch die Weitergabe an Dritte in gedruckter Form ist nicht erlaubt.

Nutzung gemäß § 60a UrhG, falls keine Lizenzierung durch ULB besteht

Falls keine Lizensierung durch die ULB bestehen sollte, kann stattdessen auf die Nutzungsmöglichkeiten im Rahmen des § 60a UrhG zurückgegriffen werden.

Juristisch geprüft

Der Inhalt dieser Seite wurde geprüft von Ass. jur. Jan Hansen