Beispiel
Szenario:
Professorin Musterfrau möchte den Aufsatz „Optimizing Echo State Networks for Static Pattern Recognition“ aus der Fachzeitschrift „Cognitive Computation“ als pdf-Datei ihren Studierenden via Moodle zur Verfügung stellen. Der Aufsatz ist für die ULB lizensiert und wird über die für TU-Angehörige angeboten. Elektronische Zeitschriftenbibliothek
Antwort:
Professorin Musterfrau darf in ihren Moodle-Kurs ausschließlich einen Hyperlink auf die lizensierte Fachzeitschrift hinterlegen. Das Herunterladen und anschließende Verfügbarmachen (auch via E-Mail, USB-Stick etc.) ist nicht erlaubt.
Rechtliche Überlegungen
Hyperlink setzen
Wenn für die entsprechende Fachzeitschrift durch die ULB eine Nutzungslizenz erworben wurde, kann auf diese durch das Setzen eines Hyperlinks in dem entsprechenden Moodle-Kurs verwiesen werden. Die Studierenden können somit (unter Umständen nach dem Herstellen einer ) auch von zu Hause aus auf die Zeitschrift über die VPN-Verbindung zugreifen. Elektronische Zeitschriftenbibliothek
Herunterladen und Bereitstellen nicht erlaubt
Das Herunterladen und anschließende Hochladen bzw. Bereitstellen auf Webseiten, Lernplattformen, Cloud-Diensten etc. durch Lehrende und Studierende ist nicht erlaubt. Auch die Weitergabe an Dritte in gedruckter Form ist nicht erlaubt.