Grenzen der Zitierfreiheit
Die Grundregel lautet: Ein Zitat ist immer dann gestattet,
- wenn es einem konkreten Zitatzweck dient,
- dieser Zweck auch den Umfang des Zitats rechtfertigt,
- das fremde Werk bzw. der fremde Werkteil nicht verändert
- und die Quelle korrekt angegeben wird.
Zitatzweck
Der Zitatzweck erfordert, dass ein inhaltlicher Zusammenhang zwischen dem zitierenden eigenen Werk und dem zitierten fremden Werk besteht. Dieser Zusammenhang ist immer dann gegeben, wenn das Zitat die eigenen Ausführungen unterstreicht, erläutert oder sich die eigenen Ausführungen mit dem zitierten Werk auseinandersetzt.
Man stellt sich daher also am besten immer die folgende Frage: Dient das Zitat der Erläuterung des Inhalts meines eigenen Werkes?
Ein Zitatmissbrauch liegt dann vor, wenn das Zitat das eigene Werk zwar ausschmückt oder illustriert, für das Verständnis und die Erklärung des eigenen Werkes allerdings überflüssig ist. Aber auch, wenn ein Zitat lediglich zur Ersparung eigener Ausführungen herangezogen wird, liegt kein privilegierender Zitatzweck vor.
Zitatumfang
Das eigene Werk muss in einem angemessenen Verhältnis zum zitierten Werk stehen. Es gibt keine konkreten Richtwerte, wann die Grenzen der Angemessenheit überschritten sind. Die Grenzen ergeben sich in jedem Einzelfall aus dem jeweiligen didaktischen Zusammenhang.
In jedem Fall sind die Grenzen des Zitatumfangs überschritten, wenn das eigene Werk nicht mehr im Vordergrund steht. Dies wäre z. B. der Fall, wenn das eigene Werk ausschließlich aus Zitaten oder mit anderen Worten: ausschließlich aus einer Zusammenstellung fremder Inhalte bestünde.
Keine Inhaltsveränderungen
Korrekte Quellenangabe
Ein Zitat muss die Quelle in korrekter Form wiedergeben. Konkret bedeutet dies, dass jedes Zitat im Einzelnen mit der Fundstelle und dem Namen des Autors versehen werden muss.
Selbstverständlich gibt es je nach Fachrichtung unterschiedliche Zitierweisen, daher an dieser Stelle lediglich ein Beispiel:
Mustermann, Martin (Hrsg.): Der Eiweißverbrauch des Maikäfers im Rückwärtsflug, 1. Auflage, Frankfurt am Main 2011, Käfer-Verlag
Die Zitationsregeln der eigenen Community müssen eingehalten werden. Bei interdisziplinären Arbeiten genügt es, die Regeln der eigenen Community einzuhalten, dann können die Regeln der anderen Community verletzt werden.
Erhöhter Anspruch bei Bildzitaten
Da bei der Verwendung von Bildern der Verdacht nahe liegt, dass sie lediglich zur Ausschmückung oder Illustration verwendet werden, gilt hier im Besonderen die zentrale Frage:
Dient das Bild-Zitat der Erläuterung des Inhalts meines eigenen Werkes? Ist es dafür notwendig oder hat es doch nur eine illustrierende Funktion?
Da es bei dieser Frage eine umfangreiche Grauzone gibt, in der niemand genau vorhersagen kann, wie ein Konflikt mit den Rechteinhaber*innen entschieden werden würde , ist es ratsam, bevorzugt auf Bilder zurückzugreifen, für die man eine Nutzungserlaubnis bzw. Lizenz (siehe ) hat. Wie kann ich Nutzungsrechte erwerben?
Inzwischen gibt es eine Vielzahl von Fotoportalen und , um Bilder zu finden, die unter einer Creative Commons (CC) Lizenz veröffentlicht wurden. Bildersuchmöglichkeiten im Internet ermöglichen grundsätzlich eine Weiterverwendung – unter bestimmten Bedingungen. Creative Commons (CC) Lizenzen
Herausforderungen bei Filmzitaten
Im Internet wird eine unüberschaubare Menge von Videos zum Streamen oder zum Download angeboten. Youtube ist eine fast unerschöpfliche Quelle. Diese Quelle hat aber einige Untiefen, die man gut umfahren muss. Ein großer Teil der Videos auf Youtube wurde von Personen hochgeladen, die keine Rechteinhaber*innen sind. Der Upload war illegal. Die vergebenen Youtube-Lizenzen sind in vielen Fällen wirkungslose Leer-Lizenzen. Wer keine Rechte hat, kann sie nicht an andere weitergeben. Für die Nutzer*innen ist es oft nur sehr schwer festzustellen, ob ein Video hochgeladen werden durfte oder nicht.
Einen Ausweg aus diesem Dilemma bieten Links. Mit einem Link erzeugt man keine Kopie, sondern weist lediglich auf eine andere Stelle hin, an der das Video veröffentlicht wurde. Auch wenn es unklar ist, ob ein Video hochgeladen werden durfte, darf man einen Link setzen. Das Setzen des Links muss aber offen geschehen. Beim Framing (auch unter „Einbetten“ mit Hilfe eines „Embed-Code“ bekannt) wird der Eindruck erweckt, eigenes Material zu zeigen und der juristische Spielraum fällt weg. Nur das offene Setzen von Links gibt mehr Möglichkeiten.
Beim Setzen von Links muss aber eine Grenze beachtet werden: Wenn ein Link auf eine offensichtlich rechtswidrige Quelle zeigen würde, darf er nicht gesetzt werden (z.B. alle Harry Potter Filme gratis). Offensichtlich rechtswidrig sind Quellen, bei denen alle wissen: „Das geht nicht“.