E-Prüfungen

E-Prüfungen sind Aufsichtsprüfungen, deren Erstellung, Bearbeitung sowie Durchführung und/oder Bewertung elektronisch computergestützt erfolgt. Sie können als Präsenzprüfung in den Räumlichkeiten der TU stattfinden (E-Klausur) oder als Fernprüfung durchgeführt werden – sowohl schriftlich elektronisch mittels eines Prüfungssystems als auch mündlich per Videokonferenz. Der Support der E-Learning Arbeitsgruppe fokussiert sich auf schriftliche E-Prüfungen. Bei Fragen zu mündlichen Prüfungen hilft das Dezernat II. Alle Angebote in diesem Bereich konnten im Rahmen der Förderung durch das Projekt "HessenHub" entwickelt werden.

Erfahren Sie mehr zum HessenHub-Projekt

Aktuelles

Rahmenbedingungen an der TU Darmstadt

Jede schriftliche Aufsichtsprüfung darf elektronisch am Computer durchgeführt werden. D.h. jegliche schriftliche Prüfung kann in eine E-Prüfung transformiert werden. Eine Änderung des Modulhandbuchs ist nicht notwendig.

E-Prüfungssatzung

Für E-Prüfungen gilt die Satzung zur Durchführung von elektronischen Prüfungen (E-Prüfungssatzung), welche am 14. Dezember 2022 im Senat für die TU Darmstadt beschlossen wurde.

E-Prüfungssatzung (wird in neuem Tab geöffnet)

Moodle Exam

Für E-Prüfungen wird an der TU eine eigene Moodle-Instanz betrieben. Diese verfügt über exklusiv für Prüfungen zugewiesene Serverkapazitäten. Auch die Werkzeugauswahl ist erweitert gegenüber jener der zentralen Moodle-Lernplattform.

https://moodle-exam.tu-darmstadt.de (wird in neuem Tab geöffnet)

E-Prüfungen müssen den Studierenden zu Veranstaltungsbeginn bzw. spätestens zum Beginn der Prüfungsanmeldefrist angekündigt werden sowie welche technischen Anforderungen damit einhergehen.

Die Prüfungsteilnehmenden müssen in der Lage sein sich mindestens vier Wochen vor der Prüfung für das eigene Gerät (sofern dies erlaubt ist) oder einen Computerpoolraumplatz bzw. TU-Gerät entscheiden zu können.

Planen Sie also frühzeitig! – Das E-Prüfungsteam der E-Learning Arbeitsgruppe unterstützt Sie gern dabei.

Prüfende, Aufsichten und Studierende müssen zum Login am Prüfungs-Moodle ihre TU-ID (wird in neuem Tab geöffnet), das dazugehörige Passwort und mindestens einen Token für die Zwei-Faktor-Authentifizierung mitbringen.

Hinweise zu den verfügbaren Token der Zwei-Faktor-Authentifizierung:

Bei E-Prüfungen in Computerpoolräumen, an Eigengeräten (Bring your own device) in Hörsälen und bei Prüfung On Demand ist ein zweiter Faktor auf einem mitzubringenden Gerät als TOTP-Token (wie beispielsweise Smartphones) parat zu haben. Das Gerät sollte bis zum Beginn der Prüfungsbearbeitungszeit stumm, nicht vibrierend (gegebenenfalls im Flugzeugmodus) und mit deaktivierter Weckfunktion verstaut sein. Somit ist im Ausnahmefall der Abruf eines Tokens ohne langwieriges Hochfahren des Gerätes möglich und sollte keine hörbare Störung im Prüfungsraum verursachen können.

Wird ein Eigengerät mit vorinstalliertem Safe Exam Browser für die Prüfung verwendet, ist die Verwendung eines lokal hinterlegten TOTP mit KeepassXC oder 2fast NICHT möglich.

Sollte ein TOTP-Token unmittelbar vor der Prüfung ausfallen, ist dies bitte den Aufsichten zu kommunizieren. Es sind Vorkehrungen getroffen, damit eine Prüfungsteilnahme trotzdem erfolgen kann.

Verschiedene Lösungen zur Einrichtung von TOTP-Token sind auf der HRZ-Informationsseite zum Einrichten der Zwei-Faktor-Authentisierung (wird in neuem Tab geöffnet) aufgeführt.

Bei Fernaufsichtsprüfungen mit SMOWL können alle verfügbaren Tokens (beispielsweise WebAuthn) verwendet werden. Smartphones, so fern als TOTP-Token verwendet, werden in der Regel nach erfolgreichem Login im Prüfungs-Moodle erst im weiteren Ablauf als Zweitkamera benötigt.

Für E-Prüfungen, die unter Aufsicht in den hierfür von der TU vorgesehenen Räumlichkeiten stattfinden, müssen Leihgeräte oder Computerpoolräume zur Verfügung gestellt werden. Ebenso können private Endgeräte der Prüflinge zugelassen werden.

Falls es Kapazitätsengpässe bei Computerpoolräumen und Aufsichten gibt, die aufgrund der Kohortengröße gleichzeitig verfügbar sein müssen, so ist es auch möglich mehrere Durchgänge für die E-Prüfung zur planen.

Bei Ausfällen von privaten Endgeräten sind einige Leihgeräte oder Computerpoolarbeitsplätze vorzuhalten, damit diese Prüfungen zu Ende geführt werden können.

Das Angebot für Fernaufsichtsprüfungen kann nur zusätzlich zur Präsenzprüfung erfolgen, so dass Studierende sich entscheiden können, welche Prüfungsform sie wählen möchten. Sie sollten möglichst zeitgleich zur Präsenzprüfung stattfinden.

Für Fernprüfungen gelten die Regeln der E-Prüfungssatzung (wird in neuem Tab geöffnet).
Die Rechtsgrundlage für die E-Prüfungssatzung ist §23 des hessischen Hochschulgesetzes.

Fernaufsichtsprüfungen bieten sich an:

  • wenn viele Prüfungsteilnehmende lange Anreisewege haben.
  • wenn die Anreise unverhältnismäßig ist, z.B. wegen Auslandsaufenthalt.
  • wenn es sich um Zulassungsprüfungen bzw. Eingangsprüfungen zu Bachelor- und Masterstudiengängen insbesondere mit vielen ausländischen Bewerber*innen handelt.
  • wenn kaum Räume für die Prüfung zur Verfügung stehen.
  • wenn zum Zeitpunkt der Prüfung kaum Aufsichtspersonal zur Verfügung steht.
Foto: Screenshot aus Imagevideo zu E-Prüfungen

Erfahrungen zu E-Prüfungen

In diesem kurzen Video erfahren Sie, welche Möglichkeiten E-Prüfungen bieten und welche Erfahrungen Lehrende und Studierende bisher damit an der TU Darmstadt gemacht haben.

Zum Video (wird in neuem Tab geöffnet)

  • keine Ausdrucke notwendig
  • Aufgaben können jederzeit aktualisiert werden (selbst in der Prüfung können noch Fehler in Aufgabenstellungen entfernt werden)
  • geringere Fehleranfälligkeit in der Punkteberechnung – kein Ablesen, Verrechnen, Nachändern von Punkten in diversen Tabellen mehr notwendig
  • Bewertungsarbeit ist ortsunabhängig
  • bessere Lesbarkeit durch Maschinenschrift der Antworttexte
  • automatische Bewertung in vielen Aufgaben realisierbar
  • Aufgabengenerierung möglich
  • Einsatz von fachspezifischer Software realisierbar, ebenso Recherche bzw. begrenzte Recherche für anwendungsbezogene Aufgaben

Unser Angebot

Sprechen Sie uns hierfür an:

  • Beratung und je nach Kapazität Betreuung im Gesamtprozess für die Vorbereitung und Durchführung einer schriftlichen E-Prüfung
  • Moodle-Kursvorlage, die bereits das Rahmengerüst für die Durchführung einer E-Prüfung auf Moodle Exam bietet
  • Technischer Anwendungssupport zur Nutzung der Aufgabentypen auf Moodle Exam und Unterstützung beim Umwandeln/ Transformieren traditioneller Papieraufgaben in digitale Aufgabenformate.
  • Individuelle Schulungen zu den Themen Aufgabengestaltung, automatisierte Bewertungen und Aktuelles zur Durchführung von E-Prüfungen an der TU Darmstadt.
  • bei Bedarf Kommunikation mit Computerpoolraumbetreibern innerhalb der Fachbereiche an der TU
  • bei Bedarf Geräteverleih & Stromversorgung

Im vorhergehenden Semester oder in den ersten vier Wochen der laufenden Vorlesungszeit:

Vorgespräch mit der E-Learning Arbeitsgruppe

Mit oder vor dem Start der Prüfungsanmeldefrist:

Prüfungsteilnehmende werden über die zukünftige E-Prüfung informiert (inklusive technische Anforderungen).

Vier Wochen vor der Prüfung:

Prüfungsteilnehmende wählen ihren Prüfungsmodus (eigenes Gerät, Computerpoolraum, Leihgerät, gegebenenfalls Antrag auf Fernaufsicht etc.).

Drei Wochen vor der Prüfung:

Prüfungsaufgaben sind fertig.

Eine Woche vor der Prüfung:

  • Abgemeldete Prüfungsteilnehmende werden final inaktiv gesetzt
  • Raum und Aufsicht sind final geplant
  • Testläufe sind beendet

Für Fernaufsichtsprüfungen wird aktuell SMOWL eingesetzt, das Aufzeichnungen mit Markierungen in den Videostreams der Webcam und der Desktopaufnahme vornimmt.

Für E-Prüfungen vor Ort wird üblicherweise der Safe Exam Browser eingesetzt oder SMOWL mit Präsenzeinstellungen.

Besitzen Studierende keine prüfungstauglichen Endgeräte für E-Prüfungen, können diese über die Prüfenden bei der E-Learning Arbeitsgruppe in begrenztem Rahmen ausgeliehen werden.

Die Mehrheit dieser Geräte bestehen aus Microsoft Surface Pro Tablets mit Intel Core i5 Prozessoren mit dazugehörigem Surface Pen und einer USB Tastatur. Zusätzliche Display Port Schnittstellen können bei Bedarf über ein zusätzlich ausleihbares USB-C Hub verwendet werden.

Wollen Sie eine E-Prüfung vor Ort an der Universität anbieten, so beachten Sie bitte, dass nur eine begrenzte Anzahl an Hörsälen an der TU Darmstadt einen vollständigen Ausbau mit Steckdosen für alle vorgesehenen Prüfungsplätze bietet. Dazu gehören die Räume L4|02 1+2, L4|02 201, L4|02 202, S105/122, S3|06 51, S3|06 52, S3|06 53 und S2|08 171, die in Summe ca. 390 Prüfungsplätze bieten.

Eine Buchung dieser Räume nehmen Prüfende mit Ihren jeweiligen Studienbüros selbst vor. Die E-Learning Arbeitsgruppe bietet zudem die Möglichkeit an, andere Hörsäle mit Stromverteilern am Prüfungstag auszustatten. Diese Koordination wird in einem Vorgespräch mit den Prüfenden auf Antrag durchgeführt.