Prüfende, Aufsichten und Studierende müssen zum Login am Prüfungs-Moodle ihre TU-ID (wird in neuem Tab geöffnet), das dazugehörige Passwort und mindestens einen Token für die Zwei-Faktor-Authentifizierung mitbringen.
Hinweise zu den verfügbaren Token der Zwei-Faktor-Authentifizierung:
Bei E-Prüfungen in Computerpoolräumen, an Eigengeräten (Bring your own device) in Hörsälen und bei Prüfung On Demand ist ein zweiter Faktor auf einem mitzubringenden Gerät als TOTP-Token (wie beispielsweise Smartphones) parat zu haben. Das Gerät sollte bis zum Beginn der Prüfungsbearbeitungszeit stumm, nicht vibrierend (gegebenenfalls im Flugzeugmodus) und mit deaktivierter Weckfunktion verstaut sein. Somit ist im Ausnahmefall der Abruf eines Tokens ohne langwieriges Hochfahren des Gerätes möglich und sollte keine hörbare Störung im Prüfungsraum verursachen können.
Wird ein Eigengerät mit vorinstalliertem Safe Exam Browser für die Prüfung verwendet, ist die Verwendung eines lokal hinterlegten TOTP mit KeepassXC oder 2fast NICHT möglich.
Sollte ein TOTP-Token unmittelbar vor der Prüfung ausfallen, ist dies bitte den Aufsichten zu kommunizieren. Es sind Vorkehrungen getroffen, damit eine Prüfungsteilnahme trotzdem erfolgen kann.
Verschiedene Lösungen zur Einrichtung von TOTP-Token sind auf der HRZ-Informationsseite zum Einrichten der Zwei-Faktor-Authentisierung (wird in neuem Tab geöffnet) aufgeführt.
Bei Fernaufsichtsprüfungen mit SMOWL können alle verfügbaren Tokens (beispielsweise WebAuthn) verwendet werden. Smartphones, so fern als TOTP-Token verwendet, werden in der Regel nach erfolgreichem Login im Prüfungs-Moodle erst im weiteren Ablauf als Zweitkamera benötigt.