Im §22a der Allgemeinen Prüfungsbestimmungen (APB) der TU Darmstadt (wird in neuem Tab geöffnet) ist festgelegt, welche Regelungen es bezüglich Prüfungsleistungen im Antwort-Wahl-Verfahren (AWV) gibt. Damit sind bspw. Multiple-, Single-Choice- und Zuordnungs-Fragen gemeint.
Die wesentlichen Auszüge aus den Regelungen sind:
- Die Aufgaben im Antwort-Wahl-Verfahren sollen den Anteil von 50% der Gesamtpunktzahl der Prüfung nicht übersteigen, es sei denn, es liegt eine Genehmigung des Fachbereichsrats vor
- Bei jeder Aufgabe muss in der Aufgabenstellung die Anzahl der zutreffenden Antworten je Aufgabe angegeben werden.
Sobald mehr als eine zutreffende Antwort vorgesehen ist, muss die Anzahl händisch geprüft werden, da dies durch EvaExam nicht automatisiert stattfindet. Um dies zu vermeiden wird die konsequente Verwendung von Single Choice Fragen empfohlen. - Für jede richtig angekreuzte Antwort müssen Teilpunkte vergeben werden.
- Ein Punktabzug für falsche Antworten (Negativpunkte) ist unzulässig
Weitere Informationen rund um Prüfungen an der TU Darmstadt finden Sie in den FAQ für Prüfende vom Dezernat II (Studium und Lehre).