Rahmenbedingungen an der TU Darmstadt
Jede schriftliche Aufsichtsprüfung darf elektronisch am Computer durchgeführt werden. D.h. jegliche schriftliche Prüfung kann in eine E-Prüfung transformiert werden. Eine Änderung des Modulhandbuchs ist nicht notwendig.
E-Prüfungssatzung
Für E-Prüfungen gilt die Satzung zur Durchführung von elektronischen Prüfungen (E-Prüfungssatzung), welche am 14. Dezember 2022 im Senat für die TU Darmstadt beschlossen wurde.
(wird in neuem Tab geöffnet) E-Prüfungssatzung