E-Prüfungen müssen den Studierenden zu Veranstaltungsbeginn bzw. spätestens zum Beginn der Prüfungsanmeldefrist angekündigt werden sowie welche technischen Anforderungen damit einhergehen.
Die Prüfungsteilnehmenden müssen in der Lage sein sich mindestens vier Wochen vor der Prüfung für das eigene Gerät (sofern dies erlaubt ist) oder einen Computerpoolraumplatz bzw. TU-Gerät entscheiden zu können.
Planen Sie also frühzeitig! – Das E-Prüfungsteam der E-Learning Arbeitsgruppe unterstützt Sie gern dabei.