Scan-Klausuren

Scan-Klausuren sind elektronisch gestützte Prüfungen. Sie werden in einer Prüfungssoftware erstellt, dann wie gewohnt auf Papier ausgedruckt und geschrieben, im nächsten Schritt aber eingescannt und auf Basis der Scans teilautomatisiert in der Prüfungssoftware ausgewertet. Für Scan-Klausuren gelten die Allgemeinen Prüfungsbestimmungen der TU-Darmstadt. Die E-Prüfungssatzung muss nicht berücksichtigt werden.

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Wie funktionieren Scan-Klausuren?

An der TU Darmstadt wird für Scan-Klausuren die webbasierte Prüfungssoftware (PS) „EvaExam“ von der evasys GmbH eingesetzt.

  1. Die Prüfung wird in der Prüfungssoftware (PS) erstellt (Fragen anlegen, Layout).
  2. Die Prüfung wird gedruckt und wie gewohnt als Papierprüfung geschrieben.
  3. Die Prüfungsbögen der Studierenden werden eingescannt und an das Prüfungssystem übertragen.
  4. Auf Basis der Scans erfolgt die (teil)automatisierte Auswertung im Prüfungssystem.
    • Freitextfragen müssen weiterhin händisch korrigiert werden – dies erfolgt entweder vor dem Scannen oder danach online im System.
    • Die Erkennung und Auswertung funktioniert anhand der Kreuze, die durch die Studierenden bei Single, Multiple Choice und Zuordnungsfragen als Antwort gesetzt werden sowie anhand der Kreuze, die von der prüfenden Lehrperson zur Bewertung der Freitextfragen in die zugehörige Bewertungsfeldmatrix eingetragen werden.
  5. Die Auswertungsdaten stehen nun im Prüfungssystem zur Verfügung (u.a. eine Übersichtsliste als csv-Datei mit allen Matrikelnummern und erreichten Punkten/ Noten > diese kann als Basis für den TUCaN-Import genutzt werden).
  6. Die Prüfung bzw. die einzelnen Fragen können anhand von Item-Analysen im Nachgang qualitativ analysiert und für die nächste Prüfung weiter optimiert werden.

Unser Angebot

Sprechen Sie uns hierfür an:

  • Zugang zum EvaExam-System
  • Bereitstellung einer Scanstation mit Hochleistungsscanner (Stapelverarbeitung)
    Nutzen Sie unser Formular: Anfrage für einen Scan-Termin
  • Beratung und bei Bedarf individuelle Schulung vor dem Einsatz
  • Support zur Nutzung von EvaExam und beim Scannen
  • Für Erstnutzer_innen enge Betreuung im Gesamtprozess (Prüfungsbogenerstellung | Scannen & Verifizieren | Umgang mit den Auswertungsdaten)
  • höhere Effizienz im Klausurabwicklungsprozess
    • Fragenbibliothek ermöglicht Wiederverwendung und weitere Optimierung der Fragen
    • (teil)automatisierte Auswertung der Prüfungsfragen minimiert Korrekturaufwand
    • automatische Zusammenstellung einer finalen Datenübersicht mit Matrikelnummern, Punkten und Noten spart Zeit und minimiert Fehler
  • eine nachfolgende Qualitätsanalyse der Fragen und Antworten wird erleichtert, woraus sich Optimierungspotential ergibt
    • mit Hilfe der statistischen Kennzahlen Schwierigkeit und Trennschärfe (Item-Analyse)
    • anhand der Angabe und Balkendiagrammdarstellung zur Häufigkeitsverteilung der gewählten Antworten pro Frage
  • Studierende können schneller ihre Prüfungsergebnisse erhalten

Insbesondere bei hohen Prüfungsteilnehmerzahlen und der Nutzung von Multiple- bzw. Single Choice- oder Zuordnungs-Fragen kommen diese Vorteile besonders zum Tragen.

Im §22a der Allgemeinen Prüfungsbestimmungen (APB) der TU Darmstadt (wird in neuem Tab geöffnet) ist festgelegt, welche Regelungen es bezüglich Prüfungsleistungen im Antwort-Wahl-Verfahren (AWV) gibt. Damit sind bspw. Multiple-, Single-Choice- und Zuordnungs-Fragen gemeint.

Die wesentlichen Auszüge aus den Regelungen sind:

  • Die Aufgaben im Antwort-Wahl-Verfahren sollen den Anteil von 50% der Gesamtpunktzahl der Prüfung nicht übersteigen, es sei denn, es liegt eine Genehmigung des Fachbereichsrats vor
  • Bei jeder Aufgabe muss in der Aufgabenstellung die Anzahl der zutreffenden Antworten je Aufgabe angegeben werden.
    Sobald mehr als eine zutreffende Antwort vorgesehen ist, muss die Anzahl händisch geprüft werden, da dies durch EvaExam nicht automatisiert stattfindet. Um dies zu vermeiden wird die konsequente Verwendung von Single Choice Fragen empfohlen.
  • Für jede richtig angekreuzte Antwort müssen Teilpunkte vergeben werden.
  • Ein Punktabzug für falsche Antworten (Negativpunkte) ist unzulässig

Weitere Informationen rund um Prüfungen an der TU Darmstadt finden Sie in den FAQ für Prüfende vom Dezernat II (Studium und Lehre).

Foto: Ein Schreibtisch mit einem Computerbildschirm, auf dem ein Netzwerkdiagramm mit Zahnrädern und Benutzerprofilbildern angezeigt wird. Auf dem Tisch befinden sich außerdem eine Tastatur, eine Maus, eine Tasse Kaffee und verschiedene Büroartikel.
Bild: Rawpixel.com / shutterstock | Quelle

Aufwand für die Klausurkorrektur verringern

Lesen Sie mehr Details sowie didaktische Überlegungen zum Einsatz von Scan-Klausuren in diesem Blog-Beitrag im Rahmen der Reihe „Wegweiser Digitale Lehre“.

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