Erlaubnis von abgebildeten Personen auf Fotos:
Sind auf dem Foto Personen abgebildet, die nicht lediglich ein Beiwerk darstellen (z.B. zufällig abgebildete Personen vor einer Sehenswürdigkeit), so ist deren Erlaubnis zur Veröffentlichung ihrer Abbildung nach den Grundsätzen des Recht am eigenen Bild () einzuholen. § 22 Kunsturhebergesetz
Idealerweise hat der Fotograph sich darum gekümmert bevor er sein Bild veröffentlicht hat. Jedoch bleibt dies ein Unsicherheitsfaktor, wenn der Fotograph dazu keine Angaben gemacht hat. – Sei es bei der Nutzung als Bildzitat als auch bei der Nutzung auf Basis einer Nutzungserlaubnis bzw. Lizenz (siehe ). Wie kann ich Nutzungsrechte erwerben?